Allgemeine geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (‚Bedingungen‘), die auf der Website von ORdigiNAL unter www.ordiginal.com veröffentlicht sind, umfassen die Bedingungen – in der jeweils gesamtlänge Fassung -, unter denen ORdigiNAL Lizenzen und/oder Dienstleistungen bereitstellen wird. Sie akzeptieren diese Bedingungen im Namen des von Ihnen vertretenen Unternehmens (‚Unternehmen‘) (zusammen mit seinen verbundenen Unternehmen), indem Sie entweder: (i) physisch oder elektronisch einen Vertrag unterzeichnen, der die Bedingungen enthalt oder (ii) eine Bestellung bei ORdigiNAL im Namen des Unternehmens aufgeben.

 

1. DEFINITIONEN UND ANWENDUNG

Zusätzlich zu allen Definitionen, die im Hauptteil dieser Bedingungen enthalten sind, gelten die folgenden Definitionen:

Verbundene Unternehmen bedeutet jede Person, Gesellschaft oder andere Einheit, die jetzt oder in Zukunft direkt oder indirekt eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet ‚Kontrolle‘: (a) in Bezug auf eine Kapitalgesellschaft der direkte oder indirekte Besitz von fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der Stimmrechte zur Wahl der Direktoren und (b) in Bezug auf jede andere juristische Person die Befugnis, die Geschäftsführung dieser juristischen Person zu leiten.

Vertrag bezeichnet eine schriftliche Vereinbarung, die im Rahmen dieser Bedingungen über die Lieferung von Lizenzen oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen ORdigiNAL und dem Unternehmen geschlossen wird. Ein Vertrag für Dienstleistungen beschreibt die Dienstleistungen, Anforderungen und Liefergegenstände. Beispiele für einen Vertrag sind ein Arbeitsvertrag, ein Cloud-Services-Vertrag oder ein anderer Vertrag für Managed-, Cloud- oder Professional Services.

Liefergegenstand sind alle materiellen Ergebnisse der Dienstleistungen, die von ORdigiNAL exklusiv für das Unternehmen erstellt und in einem Vertrag bezeichnet werden. Zu den Liefergegenstand können Daten, Berichte und Spezifikationen gehoren.

EULA bezeichnet den anwendbaren Endbenutzer-Lizenzvertrag, die Produktnutzungsrechte des Kunden oder eine andere Vereinbarung eines Lizenzgebers in Bezug auf die Lizenzen an das Unternehmen (z. B. Microsoft-Kundenvertrag für Cloud-Dienste) sowie die dann geltenden Standardbedingungen für Cloud-, Wartungs- und/oder Support-Dienste von Software in ihrer jeweils galtigen Fassung.

Rechte an geistigem Eigentum bedeutet Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Software, Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos, Geschäftsgeheimnis, vertrauliche Informationen, Zusammenstellungen, Diagramme, Layouts, Maskenwerke, Know-how-Datenbankrechte, Designs, Methoden, Prozesse, Formeln, Nutzungsrechte und andere Eigentumsrechte und Privilegien, ob eingetragen oder nicht, zusammen mit allen Verbesserungen, Modifikationen, Erweiterungen und abgeleiteten Werken zu allen vorgenannten, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden.

Wissenskapital bezeichnet die Ideen, Konzepte, das Know-how, die Fertigkeiten, Methoden und Techniken, unabhängig davon, ob sie ORdigiNAL bereits vor Beginn dieser Bedingungen zur verfügung standen oder von ORdigiNAL im Laufe der Erbringung der Leistungen entwickelt, verändert, verbessert oder verfeinert wurden.

Lizenzen bezeichnet die von einem Lizenzgeber an das Unternehmen gewährte Erlaubnis, die es dem Unternehmen erlaubt, bestimmte Privilegien in Bezug auf seine Software auszuüben, unveränderlich davon, ob die Software in den Geschäftsräumen installiert ist oder als Cloud-Service abgerufen wird. Die gemäß diesen Bedingungen zu liefernden oder zur Verfügung zu stellenden Lizenzen werden im jeweiligen Angebot von ORdigiNAL, der Bestellung des Unternehmens und der Auftragsbestätigung aufgeführt und kannen zeitlich begrenzte Nutzungsrechte (z. B. Abonnements, Cloud-Dienste), Updates und Upgrades, Patches oder sonstige vom Lizenzgeber gemäß EULA angebotene änderungen beinhalten.

Lizenzgeber bezeichnet die juristische Person, die Eigentümer der mit den Lizenzen verbundenen geistigen Eigentumsrechte ist und die Befugnis hat, den Endbenutzer-Lizenzvertrag (‚EULA‘), die Produktbedingungen (‚PT‘) oder andere Bedingungen für die Nutzung der Lizenzen festzulegen

Auftragsbestätigung bedeutet die verbindliche Annahme der Bestellung eines Unternehmens durch ORdigiNAL, die die Details der Lizenzen, den Preis und andere von den Parteien vereinbarte Bedingungen enthalt. Zur Klarstellung: Eine automatisch generierte Antwort von ORdigiNAL, die nicht die Details der Lizenz(en), den Preis und andere anwendbare Bedingungen oder die Bestellung eines Unternehmens enthalt, ist nicht ausreichend, um eine gültige Auftragsbestätigung darzustellen

Personenbezogene Daten hat die gleiche Bedeutung wie ‘personenbezogene Daten’ gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 des Europäische Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz nachträglich Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Sanktionsregeln sind alle jeweils geltenden Gesetze, Vorschriften, Regeln und Anforderungen in Bezug auf Handels-, Finanz- oder Wirtschaftssanktionen oder -embargos, einschließlich aller von der US-Regierung durchgesetzten Sanktionen oder Embargos (einschließlich der U.S. Export Administration Regulations und der International Traffic Arms Regulations), der Europäische Union oder eines Mitgliedsstaates der Europäische Union sowie aller geltenden Import-, Export- oder Reexportkontrollen und aller Endnutzer-, Endverwendungs- und Bestimmungsbeschränkung. Export Administration Regulations und die International Traffic in Arms Regulations), der Europäische Union oder eines Mitgliedsstaates der Europäische Union sowie alle anwendbaren Import-, Export- oder Reexportkontrollen und alle Endbenutzer-, Endverwendungs- und Bestimmungsbeschränkung der USA und anderer Regierungen, die für die Materialien der anderen Partei oder für die Verwendung, den Transfer, den Import, den Export oder den Reexport von Produkten gelten, die im Rahmen des Vertrags lizenziert oder vertrieben werden.

Leistungen bezeichnet die von ORdigiNAL nach diesen Bedingungen und dem jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistungen.

ORdigiNAL bezeichnet die in einer Auftragsbestätigung oder einem Vertrag genannte ORdigiNAL-Gesellschaft. Einschließlich, aber nicht beschränkung auf seine (Zukünftigen) Tochtergesellschaften.

ORdigiNAL IP bezeichnet die geistigen Eigentumsrechte und das Wissenskapital von ORdigiNAL. Sofern nicht anders schriftlich von ORdigiNAL vereinbart, werden alle Lizenzen und Dienstleistungen unter diesen Bedingungen geliefert, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die in einem Dokument oder einer anderen Mitteilung, die vom Unternehmen vor oder bei Vertragsabschluss verwendet wurde, dargelegt sind oder auf die verwiesen wird. Diese Bedingungen gelten für jeden Vertrag. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen und einem Vertrag haben die Bedingungen Vorrang, es sei denn, alle folgenden Punkte treffen zu: (i) der Vertrag identifiziert eindeutig den zutreffenden Abschnitt der Bedingungen, der geändert werden soll und (ii) der Vertrag gibt eindeutig an, dass diese Vertragsbestimmung die widersprechen oder inkonsistente Bestimmung der Bedingungen ersetzt. Jeder andere Versuch, diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wird als nichtig angesehen und hat keine Wirkung. Jegliche Änderungen an diesen Bedingungen, die in einem Vertrag enthalten sind, gelten nur für diesen Vertrag und Ändern die Bedingungen nicht für andere Zwecke. Diese Bedingungen können nur in einem schriftlichen Dokument geändert werden, das von allen Parteien unterzeichnet wurde.

 

2. BESTELL- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Preisangebote und Bestellungen sind für beide Parteien erst verbindlich, wenn ORdigiNAL dem Unternehmen eine Auftragsbestätigung ausstellt oder (falls früher) die Lizenzen liefert oder mit der Erbringung der Leistungen beginnt. ORdigiNAL kann die Lizenzen durch elektronische Übermittlung, elektronischen Zugriff, Download oder eine andere vom Lizenzgeber bereitgestellte Methode liefern. Falls eine elektronische Lieferung nicht möglich ist, kann ORdigiNAL die Lizenzen durch Versand an die Adresse des Unternehmens liefern.

Bestellungen von Lizenzen durch das Unternehmen sind unwiderruflich, nicht stornierbar und können nicht mehr geändert werden, sobald ORdigiNAL seine Bestellung bei dem jeweiligen Lizenzgeber aufgegeben hat. Das Unternehmen kann Bestellungen für Lizenzen jederzeit Ändern oder stornieren, bevor ORdigiNAL seine Bestellung für Lizenzen an den Lizenzgeber erteilt.

ORdigiNAL wird die Lizenzen an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort liefern. ORdigiNAL wird das Unternehmen unverzüglich über etwaige Verzögerungen bei der Lieferung der Lizenzen informieren und dem Unternehmen den Grund für die voraussichtliche Dauer der Verzögerungen mitteilen. Liefertermine sind nur Schätzungen.

 

3. VERBUNDENE UNTERNEHMEN

Die Verbundenen Unternehmen von ORdigiNAL können eine vertragliche Beziehung mit dem Unternehmen gemäß diesen Bedingungen eingehen, und die Verbundenen Unternehmen des Unternehmens können Lizenzen und Dienstleistungen durch den Abschluss des entsprechenden Vertrags unter diesen Bedingungen erwerben. Das Unternehmen und seine Verbundenen Unternehmen haften gesamtschuldnerisch für alle Bestellungen von Lizenzen und Dienstleistungen durch die Verbundenen Unternehmen des Unternehmens.

 

4. ANNAHME VON LIZENZEN; RÜCKGABERECHT

4.1. Das Unternehmen ist verpflichtet, die erhaltenen Lizenzen innerhalb eines angemessenen Zeitraums, höchstens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt, zu prüfen, um sicherzustellen, dass die gelieferten Lizenzen der richtigen Menge und dem richtigen Typ entsprechen. Im Falle von Fehlern bei der Menge oder dem Typ der Lizenzen oder im Rahmen der Rückgaberichtlinien des Lizenzgebers kann das Unternehmen die Lizenzen zurückgeben. Wenn das Unternehmen nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen die Menge oder den Typ der Lizenzen beanstandet, gelten diese Lizenzen als zum Zeitpunkt der Lieferung angenommen. ORdigiNAL wird die Rückgabe von gelieferten Lizenzen nicht akzeptieren, es sei denn, die Rückgabe ist gemäß den Rückgaberichtlinien des Lizenzgebers zulässig. Wenn die erhaltenen Lizenzen nicht mit den im Vertrag aufgeführten Übereinstimmen, muss das Unternehmen ORdigiNAL spätestens zehn (10) Werktage nach Lieferung darüber informieren.

4.2. Das Unternehmen erkennt an, dass der EULA oder die PT bestimmter Lizenzgeber Bestimmungen zur automatischen Verlängerung der Lizenzen enthalten, die den Lizenznehmer verpflichten, seine Absicht, eine Lizenz nicht zu verlängern, mitzuteilen. Wenn unter einem Vertrag erworbene Lizenzen eine automatische Verlängerungsklausel enthalten, wird ORdigiNAL wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um das Unternehmen über eine solche Klausel im Vertrag zu informieren. Wenn das Unternehmen eine Lizenz mit einer automatischen Verlängerungsklausel nicht verlängern möchte, dann:

Das Unternehmen muss: (i) ORdigiNAL dreißig (30) Tage vor der vom Lizenzgeber im EULA oder in den PT geforderten Frist über seine Absicht, eine Lizenz nicht zu verlängern, zu informieren und (ii) dem Lizenzgeber seine Absicht, die Lizenz nicht zu verlängern, wie im EULA oder den PT gefordert, mitzuteilen. Wenn z.B. der EULA oder die PT des Lizenzgebers eine dreißig (30) Tage lange Mitteilung über die Absicht, die Lizenz nicht zu verlängern, vorsehen, muss das Unternehmen ORdigiNAL eine sechzig (60) Tage lange Mitteilung über die Absicht, die Lizenz nicht zu verlängern, zukommen lassen. Wenn das Unternehmen die erforderliche Mitteilung über die Absicht, die Lizenz nicht zu verlängern, nicht abgibt, wird die Lizenz verlängert und das Unternehmen ist für die Zahlung verantwortlich.

 

5. ABNAHME DER LIEFERUNGEN

ORdigiNAL wird dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistungen anzeigen (‘Fertigstellungsanzeige’). Der Auftraggeber wird die Leistungen und die dazugehörigen Liefergegenstande prüfen und innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige schriftlich und von einem Bevollmächtigten unterschrieben die Abnahme erklären oder (nur bei wesentlichen Mängeln) verweigern. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen eine Mängelrüge, so gelten die Leistungen und entsprechenden Liefergegenstande als abgenommen.

 

6. AKADEMISCHE, GEMEINNÜTZIGE UND STAATLICHE LIZENZEN

Bestimmte Produkte sind nur für den Erwerb durch qualifizierte Institutionen verfügbar, wie z. B. Bildungseinrichtungen (‘Academic’-Produkte), qualifizierte gemeinnützige Organisationen (‘Non-Profit’-Produkte) oder staatliche Stellen (‘Government’-Produkte). Indem sich das Unternehmen als qualifizierte Einrichtung ausweist, versichert es, dass es mit allen Anforderungen des Lizenzgebers in Bezug auf dieses Produkt vertraut ist und dass es alle Anforderungen des Lizenzgebers für dieses akademische, gemeinnützige oder staatliche Produkt einhalt.

 

7. SERVICES

ORdigiNAL wird die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Verträgen erbringen. ORdigiNAL ist nicht verpflichtet, Anfragen oder Anweisungen (‘Change Request’) zu befolgen, die den Inhalt oder Umfang der in einem Vertrag beschriebenen Leistungen Ändern oder ergänzen. Erbringt ORdigiNAL die in einem Change Request beschriebenen Leistungen, so ist das Unternehmen verpflichtet, diese Leistungen gemäß diesen Bedingungen und dem jeweiligen Vertrag zu bezahlen. ORdigiNAL gewährt nicht das Erreichen eines bestimmten Arbeitsergebnisses.

 

8. VERPFLICHTUNGEN DER GESELLSCHAFT

8.1. Das Unternehmen wird: (a) mit ORdigiNAL in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag zu kooperieren, um die Erbringung der Leistungen und Lizenzen zu erleichtern (b) alle Informationen, die ORdigiNAL zur Erbringung der Leistungen und zur Bereitstellung der Lizenzen anfordert, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass sie in allen wesentlichen Punkten korrekt sind (c) ORdigiNAL rechtzeitig das geistige Eigentum des Unternehmens, Räumlichkeiten, Daten und solche Büroräume und andere Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die mit dem Unternehmen im Voraus schriftlich vereinbart wurden und die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind und (d) ORdigiNAL über Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und andere angemessene Sicherheitsanforderungen in seinen Räumlichkeiten zu informieren.

8.2. Wird die Leistung von ORdigiNAL durch eine Handlung oder Unterlassung des Auftragnehmers, seiner Beauftragten, Subunternehmer oder Mitarbeiter verhindert oder verzögert, so hat der Auftragnehmer ORdigiNAL alle angemessenen Kosten, Gebühren oder Verluste zu ersetzen, die ORdigiNAL durch eine solche Verzögerung entstehen oder entstanden sind.

8.3. Das Unternehmen ist allein verantwortlich für: (i) die Sicherung seiner Daten (ii) die Gewährleistung des normalen Betriebs seiner eigenen Software und (iii) die notwendige Arbeitsumgebung der Software.

8.4. Der Auftraggeber zahlt die Rechnungen von ORdigiNAL gemäß Ziffer 9.

 

9. PREISGESTALTUNG ZAHLUNG STEUERN

9.1. Das Unternehmen bezahlt ORdigiNAL für die Lizenzen und die Dienstleistungen zusammen mit allen vereinbarten Gebühren, die im Vertrag festgelegt sind. Alle Preise und Verfügbarkeiten sind freibleibend, sofern sie nicht durch eine verbindliche Auftragsbestätigung oder einen von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag vereinbart wurden.

9.2. Wenn Lizenzen oder Leistungen Dritter aus verbrauchsabhängigen Leistungen bestehen, einschließlich Abonnementleistungen, die von einer anderen Partei als ORdigiNAL erbracht werden, dann wird die Gebühr für eine solche Leistung von dem Lizenzgeber oder dem Unternehmen, das die Leistung erbringt, festgelegt. Solche Gebühren sind nicht immer festgelegt und können von der Nutzung der jeweiligen Dienste und Lizenzen durch das Unternehmen abhängen. Das Unternehmen muss das Abrechnungsmodell prüfen und akzeptieren und die Gebühren in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Dritten zahlen. Das Unternehmen ist allein dafür verantwortlich, das Abrechnungsmodell eines Dritten zu verstehen.

9.3. ORdigiNAL stellt die Rechnungsbeträge in Rechnung, und das Unternehmen zahlt die Rechnungsbeträge zuzüglich der entsprechenden Steuern, einschließlich aller anwendbaren Quellensteuern, Einfuhrsteuern, Abgaben und Zölle, die sich aus grenzüberschreitenden Transaktionen ergeben (Transaktionen, bei denen ORdigiNAL und das Unternehmen in verschiedenen Ländern steuerlich ansässig sind). Wenn das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, von einem bei einer grenzüberschreitenden Transaktion zu zahlenden Betrag Steuern abzuziehen oder einzubehalten, wird der hierunter zu zahlende Betrag so erhöht, dass ORdigiNAL nach Vornahme aller erforderlichen Abzüge und Einbehalte einen Betrag erhält, der dem Betrag entspricht, den es erhalten hätte, wenn solche Abzüge oder Einbehalte nicht vorgenommen worden wären.

9.4. Sofern nicht ausdrücklich ein Abrechnungsschema vereinbart ist, hat der Auftraggeber alle Beträge, die sich auf die von ORdigiNAL erbrachten Leistungen beziehen, am Ende eines jeden Kalendermonats nachträglich zu zahlen.

9.5. Wenn in einem Vertrag keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, sind Rechnungen automatisch 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Alle Zahlungen des Unternehmens an ORdigiNAL erfolgen in der Währung des Landes, in dem ORdigiNAL ansässig ist, dass die Lizenzen oder Dienstleistungen liefert, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

9.6. Zahlt das Unternehmen die geschuldeten Beträge nicht rechtzeitig, so hat das Unternehmen Zinsen und Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag zu zahlen, ohne dass eine schriftliche Aufforderung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Auf alle überfälligen Beträge werden Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben, bis die Rechnung vollständig beglichen ist.

9.7. Das Unternehmen ist verpflichtet, alle Gebühren, die von autorisierten Nutzern seines Kontos anfallen, durch Überweisung oder andere ähnliche Zahlungsmechanismen zu begleichen. Soweit gesetzlich zulässig, kann ORdigiNAL verlangen, dass das Unternehmen ORdigiNAL alle Bankgebühren im Zusammenhang mit Schecks und Wechseln, die von der Bank oder dem Kartenaussteller des Unternehmens zurückgegeben werden, erstattet. Das Unternehmen trägt alle Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gebühren für Inkassobüros oder sonstige Kosten, die ORdigiNAL bei der Einziehung überfälliger Beträge entstehen.

9.8. Das Unternehmen darf nicht mit Beträgen aufrechnen, die aufgrund des Vertrages zu zahlen sind

9.9. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als vierzehn (14) Kalendertagen ist ORdigiNAL berechtigt, die Nutzung der Lizenzen, Leistungen und Liefergegenstände mit sofortiger Wirkung zu untersagen (vertragliches Untersagungsrecht/Leistungseinstellung).

9.10. ORdigiNAL behält sich das Eigentum an den Lizenzen mit allen Rechten und Pflichten an den Leistungen und Liefergegenständen vor, bis alle seine künftigen Zahlungsansprüche gegen den Auftragnehmer aus der Leistung oder im Zusammenhang mit den Liefergegenständen beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldo- oder Kontokorrentforderung des Auftraggebers.

 

10. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

10.1. Jede Partei sichert zu, dass: (i) sie eine gültige juristische Person sind, die nach den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der sie organisiert sind, einen guten Ruf genießt (ii) sie die volle Befugnis und Autorität haben, diese Bedingungen und jeden Vertrag abzuschließen, der eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien schafft und (iii) die Leistung der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung keine Verpflichtung oder Pflicht gegenüber einer dritten Partei verletzt.

10.2. Das Unternehmen erkennt an, dass ORdigiNAL Lizenzen nur vorbehaltlich der geltenden EULA und PT liefert, die eine eingeschränkte Garantie des Lizenzgebers enthalten können. Alle Rechte und Rechtsmittel des Unternehmens in Bezug auf die Lizenzen, die Gewährleistung, die Haftung und die Entschädigung werden durch den anwendbaren EULA, die PT oder andere Dokumente geregelt. Das Unternehmen erkennt an, dass es einen EULA, PT oder eine ähnliche Endbenutzervereinbarung mit dem Lizenzgeber als aufschiebende Bedingung für die Nutzung der Software des Lizenzgebers abschließen muss. In der EULA/PT oder einer ähnlichen Vereinbarung werden alle Garantien und Zusicherungen in Bezug auf die erworbenen Lizenzen dargelegt. ORdigiNAL gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Lizenzen oder Software ab.

10.3. Alle von ORdigiNAL vertriebenen Dienstleistungen von Drittanbietern werden mit der eingeschränkten Gewährleistung des Dienstanbieters geliefert. Die Gewährleistung für Dienstleistungen Dritter, die nicht von ORdigiNAL erbracht werden, richtet sich ausschließlich nach den geltenden Richtlinien und Verfahren des Dienstleisters. ORdigiNAL gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien für Dienstleistungen Dritter.

10.4. ORdigiNAL sichert zu und gewährleistet, dass: (a) es die Leistungen erbringen und Lizenzen liefern wird, indem es Personal mit den Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen gemäß diesen Bedingungen und dem anwendbaren Vertrag einsetzt und (b) es die Leistungen professionell und fachmännisch und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Vertrag und allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften erbringen wird.

10.5. Soweit SLA schriftlich vereinbart sind, gilt eine Verletzung von Service Level Agreements (‘SLA’) nur dann als relevant bzw. als wesentliche Verletzung dieser Bedingungen und des jeweiligen Vertrages, wenn ORdigiNAL die SLA-Parameter schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) verletzt hat und diese Verletzung mindestens drei (3) Monate andauert ferner hat ORdigiNAL die Nichtverfügbarkeit eines Services (z. B. Cloud Services) nur dann zu vertreten, wenn sie außerhalb eines regulären Service-/Wartungsfensters (die Servicefenster sind im SLA-Dokument des jeweiligen Services beschrieben) liegt z.B. Cloud Services) nur dann zu vertreten, wenn sie außerhalb eines regelmäßigen oder unregelmäßigen Service-/Wartungsfensters (die Servicefenster sind im SLA-Dokument des jeweiligen Services beschrieben) eintritt. Im Falle der Zahlung von Servicegutschriften oder Vertragsstrafen für die Verletzung des SLA ist dies der einzige und ausschließlich e Rechtsbehelf des Unternehmens, und weitere Verpflichtungen und Haftungen von ORdigiNAL in Bezug auf die oben genannten Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.6. MIT AUSNAHME DER ANGABEN IN DIESEM ABSCHNITT 10 ODER DER GELTENDEN EULA, DIENSTLEISTUNGSBESCHREIBUNGEN, LEHNT ORDIGINAL HIERMIT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AB, EINSCHLIESSLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DES EIGENTUMSRECHTS ODER VON GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS HANDELSBRAUCH ODER HANDELSGEWOHNHEITEN ERGEBEN.

 

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11.1. Die Haftung von ORdigiNAL für Schäden im Zusammenhang mit Lizenzen oder Diensten, die über ORdigiNAL verfügbar sind, ist auf den Wert der Beträge beschränkt, die das Unternehmen im Rahmen des Vertrages für solche Lizenzen oder Dienste in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem schadensbegründenden Ereignis bezahlt hat. In keinem Fall haftet ORdigiNAL für beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden, besondere Schäden, Schäden mit Strafcharakter oder indirekte Schäden jeglicher Art, einschließlich Schäden aufgrund von Verzögerungen, entgangenem Gewinn, entgangenen Geschäftschancen, Verlust von Inhalten, Geschäftsunterbrechungen oder Verlust von Firmenwert, die in Verbindung mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag entstehen, selbst wenn die betreffende Partei über die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit des Auftretens solcher Schäden unter einer beliebigen Rechtstheorie (einschließlich unerlaubter Handlungen oder anderer Theorien) informiert wurde.

11.2. NICHTS IN DIESEN BEDINGUNGEN ODER EINEM VERTRAG SCHRÄNKT DIE HAFTUNG EINER PARTEI EIN FÜR: (A) TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE DURCH IHRE FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WURDEN (B) BETRUG ODER ARGLISTIGE FAHRLÄSSIGKEIT (C) VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN (D) VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DER ANDEREN PARTEI (E) DIE VERLETZUNG VON VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN (F) ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES UNTERNEHMENS ODER DIE (G) NACH GELTENDEM RECHT NICHT BESCHRÄNKT WERDEN KANN.

11.3. Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass jeder Vertrag oder jedes andere Dokument im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lizenzen oder Dienstleistungen, das an ORdigiNAL übermittelt wird und das eine Gewährleistung gegenüber dem Unternehmen erklärt oder das Formulierungen enthält, die eine Haftung für ORdigiNAL begründen könnten, oder das im Widerspruch zu diesen Bedingungen steht, ungültig und unwirksam ist, es sei denn, es erfüllt die in Abschnitt 1 genannten Integrationsanforderungen.

11.4. Einige Gerichtsbarkeiten lassen die Einschränkung oder den Ausschluss von Garantien oder Schäden nicht zu, so dass die Einschränkungen für Schäden möglicherweise nicht gelten.

 

12. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE IP-ENTSCHÄDIGUNG

12.1. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt 12 vorgesehen, verschafft nichts in diesen Bedingungen dem Unternehmen ein Recht, einen Titel oder einen Anteil an oder auf geistige Eigentumsrechte, die in den Lizenzen oder den Diensten enthalten sind, die zu jeder Zeit das Eigentum von ORdigiNAL oder der Lizenzgeber bleiben, je nachdem.

12.2. ORdigiNAL unterstützt das Unternehmen bei der Abwicklung aller damit verbundenen Ansprüche oder Probleme mit dem Lizenzgeber. Das Unternehmen erkennt an, dass ORdigiNAL nicht der Herausgeber oder Entwickler der Lizenzen ist und die einzigen Gewährleistungen oder Freistellungen oder Lizenzrechte vom Lizenzgeber gewährt werden.

12.3. Das Unternehmen sichert zu und gewährleistet, dass es die Lizenzen für den eigenen internen Gebrauch und/oder für den Weiterverkauf an Endbenutzer erwirbt.

12.4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und dem EULA/PT oder einer ähnlichen Vereinbarung hinsichtlich des Umfangs der Rechte des geistigen Eigentums, der dem Unternehmen gewährten Garantien und Zusicherungen, hat der EULA/PT Vorrang.

12.5. Mit der vollständigen und endgültigen Bezahlung der Liefergegenstände gewährt ORdigiNAL dem Unternehmen eine unbefristete, weltweite, vollständig bezahlte und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der jeweiligen Liefergegenstände, mit Ausnahme von zeitlich befristeten Lizenzen mit Nutzungsrechten, und gewährt diese hiermit.

12.6. ORdigiNAL besitzt alle Rechte, Titel und Anteile an sämtlichem ORdigiNAL-IP, unabhängig davon, ob ORdigiNAL vor Beginn dieser Bedingungen im Besitz war oder ob es von ORdigiNAL im Laufe der Erbringung der Dienstleistungen entwickelt, verbessert oder verfeinert wurde. Wenn ORdigiNAL geistiges Eigentum oder Wissenskapital von ORdigiNAL in die Leistungen einbezieht, gewährt ORdigiNAL dem Unternehmen eine begrenzte, unbefristete, voll bezahlte, gebührenfreie, nicht ausschließliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare, widerrufbare (nur bei Verletzung der Lizenz) Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Verbesserung und Pflege (i) das geistige Eigentum von ORdigiNAL (jedoch mit Ausnahme des Wissenskapitals) für interne Zwecke der Gesellschaft und ausschließlich in dem Umfang, der für die Nutzung der Liefergegenstände erforderlich ist und (ii) das Wissenskapital von ORdigiNAL, das in dem geistigen Eigentum von ORdigiNAL oder den Liefergegenständen verkörpert ist, oder in dem Umfang, der für die Nutzung des geistigen Eigentums von ORdigiNAL oder der Liefergegenstände für interne Zwecke der Gesellschaft erforderlich ist.

12.7. Geistige Eigentumsrechte Dritter, die als Teil des Dienstes geliefert werden, werden dem Unternehmen vorbehaltlich der von diesen Dritten bereitgestellten Bedingungen zur Verfügung gestellt, die ORdigiNAL dem Unternehmen auf Anfrage zur Verfügung stellen wird.

12.8. Das Unternehmen gewährt ORdigiNAL hiermit eine widerrufliche, nicht-exklusive, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens, um ORdigiNAL in die Lage zu versetzen, die Dienstleistungen zu erbringen oder neue Dienstleistungen für das Unternehmen zu identifizieren. Das Unternehmen behält sich alle anderen Rechte, Titel und Interessen an seinen Rechten des geistigen Eigentums vor.

12.9. Das Unternehmen darf nicht und wird nicht zulassen, dass verbundene Unternehmen oder Dritte ORdigiNAL-IP übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, rekompilieren, aktualisieren oder gezielt verändern, um ORdigiNAL-IP zu entdecken. Wenn das Unternehmen Eingaben, Kommentare oder Vorschläge zu den Diensten, dem geistigen Eigentum von ORdigiNAL oder den Geschäfts- oder Technologieplänen von ORdigiNAL macht, einschließlich Kommentaren oder Vorschlägen zur möglichen Erstellung, Entwicklung, Änderung, Korrektur, Verbesserung oder Erweiterung der Dienste oder des geistigen Eigentums von ORdigiNAL (zusammenfassend ‘Feedback’), gewährt das Unternehmen ORdigiNAL hiermit eine unbefristete, nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung dieses Feedbacks.

12.10. Zusammengefasste Daten und Analysedaten. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in einem Vertrag ist ORdigiNAL berechtigt, aggregierte Daten, die von den Services gesammelt oder über die Services übermittelt werden, sowie Analysedaten, die während der Erbringung der Services erstellt werden, für Zwecke des Betriebs, der Wartung, der Analyse und der Verbesserung der Services, des ORdigiNAL-IP und des Wissenskapitals sowie für die Forschung und Entwicklung neuer Services, des ORdigiNAL-IP und des Wissenskapitals zu sammeln und zu speichern. ‘Aggregierte Daten’ bezeichnet Informationen und Daten, die von Nutzern im Zuge des Zugriffs auf und der Nutzung der Services gesammelt oder übermittelt, bestätigt oder bereitgestellt werden. ‘Analysedaten’ bezeichnet die von ORdigiNAL durchgeführte Analyse der Nutzung der Services, von ORdigiNAL IP und von Knowledge Capital. ORdigiNAL ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen zusammengefassten Daten und Analysedaten, vorausgesetzt, dass diese zusammengefassten Daten und Analysedaten so anonymisiert werden, dass sie weder das Unternehmen noch einen Nutzer identifizieren.

12.11. ORdigiNAL-Schadensersatz. ORdigiNAL wird das Unternehmen von direkten Schäden freistellen und verteidigen, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die behaupten, dass die Liefergegenstände ein Patent, ein Urheberrecht, eine Marke oder ein Geschäftsgeheimnis verletzen, das im Besitz eines solchen Dritten ist. In keinem Fall hat ORdigiNAL irgendwelche Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 12 oder irgendeine Haftung für Ansprüche oder Klagen in dem Umfang, in dem der Anspruch verursacht wird durch oder resultiert aus: (a) die Kombination oder Verwendung des Liefergegenstandes durch das Unternehmen mit Software, Dienstleistungen oder Produkten, die vom Unternehmen oder von Dritten entwickelt wurden (b) die Veränderung des Liefergegenstandes durch eine andere Person als ORdigiNAL (c) die fortgesetzte angeblich rechtsverletzende Tätigkeit des Unternehmens, nachdem ihm Modifikationen zur Verfügung gestellt wurden, die die angebliche Rechtsverletzung vermieden hätten oder (d) die Verwendung des Liefergegenstandes durch das Unternehmen in einer Weise, die nicht mit dem geltenden Vertrag übereinstimmt. für den Fall, dass der Liefergegenstand Gegenstand einer Verletzungshandlung ist, wird ORdigiNAL nach eigener Wahl: (i) dem Unternehmen das Recht verschaffen, die Liefergegenstände weiter zu nutzen (ii) die Liefergegenstände so ändern, modifizieren oder anpassen, dass sie nicht mehr rechtswidrig sind, ohne dass dies nach vernünftiger Einschätzung des Unternehmens zu einer wesentlichen Funktionsbeeinträchtigung führt oder (iii) die rechtsverletzenden Liefergegenstände ohne Kosten für das Unternehmen durch nicht rechtsverletzende Ersatzprodukte ersetzen, sofern die Ersatzprodukte nach vernünftiger Einschätzung des Unternehmens keine wesentliche Funktionsbeeinträchtigung mit sich bringen. Ist keine der vorgenannten Möglichkeiten nach billigem Ermessen von ORdigiNAL zumutbar, hat das Unternehmen die rechtsverletzenden Liefergegenstände zurückzugeben und ORdigiNAL erstattet unverzüglich die Summe aller vom Unternehmen für diese Liefergegenstände geleisteten Zahlungen.

12.12. Schadloshaltung des Unternehmens. Das Unternehmen hält ORdigiNAL schadlos und verteidigt ORdigiNAL gegen jegliche Schäden, die sich aus der Behauptung Dritter ergeben, dass die Vermögenswerte des Unternehmens oder die geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens, die von ORdigiNAL in Verbindung mit den Diensten genutzt werden, ein Patent, ein Urheberrecht, eine Marke oder ein Geschäftsgeheimnis verletzen, das im Besitz eines solchen Dritten ist.

12.13. Entschädigungsvoraussetzungen einziger Rechtsbehelf. Die Verpflichtung der freistellenden Partei, die freigestellte Partei gemäß diesem Abschnitt 12 freizustellen, hängt von der freigestellten Partei ab: (a) die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über einen Anspruch informiert (b) der freistellenden Partei die ausschließliche Kontrolle über die Abwehr eines Anspruchs überlässt und (c) mit der freistellenden Partei bei der Abwehr des Anspruchs auf Kosten der freistellenden Partei angemessen kooperiert. Dieser Abschnitt 12 legt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel der entschädigenden Partei und die gesamte Verpflichtung und Haftung der entschädigenden Partei in Bezug auf die oben genannten Ansprüche fest.

 

13. SUPPORT

ORdigiNAL leistet keinen technischen Support, keine Schulung und keine Installation, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einem Vertrag vorgesehen. Sofern ORdigiNAL Supportleistungen (z.B. per Cloud-Service) ohne zusätzliche Nutzungsentgelte erbringt, behält sich ORdigiNAL das Recht vor, Supportanfragen auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen pro Vertragsjahr zu beschränken und das Unternehmen im Übrigen auf kostenpflichtige Supportleistungen zu verweisen.

 

14. LAUFZEIT, BEENDIGUNG & FORTBESTAND

14.1. Der Vertrag einschließlich dieser Bedingungen tritt mit der Unterzeichnung, der Übermittlung der Auftragsbestätigung bzw. der Lieferung der Dienste/Lizenzen in Kraft und bleibt in Kraft, bis er wie hierin vorgesehen gekündigt wird. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, der eine längere oder kürzere Laufzeit vorsehen kann, hat jeder Vertrag über Managed Services (wie im Vertrag definiert) eine Laufzeit von einem (1) Jahr (‘Anfangslaufzeit’). Sofern in einem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich ein Vertrag über Managed Services nach der anfänglichen Laufzeit automatisch um weitere dreißig (30) Tage.

14.2. ORdigiNAL kann jeden Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen oder die hierin enthaltenen Bedingungen ändern. Die Bestimmungen und Bedingungen dieser Bedingungen überdauern jede Kündigung in Bezug auf einen Vertrag bis zu dessen Ablauf.

14.3. Jede Partei kann die Bedingungen oder einen Vertrag hierunter durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei sofort kündigen, wenn: (a) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen aus den Bedingungen oder dem betreffenden Vertrag begeht, der dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Benachrichtigung nicht geheilt wird, oder im Falle eines Verstoßes, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen geheilt werden kann, die verletzende Partei nicht tätig wird, um den Verstoß innerhalb der Frist von dreißig (30) Tagen zu heilen (b) die andere Partei die Zahlung ihrer Schulden einstellt oder damit droht oder nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder die Unfähigkeit zur Zahlung ihrer Schulden einräumt oder sich in einem Verfahren in Bezug auf eine Umschuldung, einen Vergleich mit Gläubigern, ein Liquidationsverfahren oder ein Moratorium befindet (c) eine Partei das Recht erhält, einen Konkursverwalter über das Vermögen der anderen Partei zu bestellen oder ein Konkursverwalter über das Vermögen der anderen Partei bestellt wird (d) ein Gläubiger oder Belastungsgläubiger der anderen Partei pfändet oder nimmt das gesamte oder einen Teil des Vermögens der anderen Partei in Besitz, oder es wird eine Pfändung, Vollstreckung, Beschlagnahme oder ein sonstiges derartiges Verfahren gegen sie eingeleitet oder vollstreckt, und eine solche Pfändung oder ein solches Verfahren wird nicht innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen aufgehoben oder (e) die andere Partei setzt die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aus oder stellt sie ein oder droht, sie einzustellen.

14.4. Die Abschnitte 1, 3, 4, 8.4, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 22 überdauern jede Beendigung dieser Bedingungen.

 

15. HÖHERE GEWALT

ORdigiNAL haftet gegenüber dem Unternehmen nicht für Verluste oder Schäden, die dem Unternehmen als direkte oder indirekte Folge davon entstehen, dass die Lieferung von Lizenzen und Dienstleistungen durch ORdigiNAL aufgrund von Umständen oder Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ORdigiNAL liegen, verhindert, behindert, verzögert oder unwirtschaftlich wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung und Sturm.

 

16. VERTRAULICHKEIT

16.1. Definition. ‘Vertrauliche Informationen’ sind nicht-öffentliche Informationen wettbewerbsrelevanter oder kommerziell sensibler, geschützter, finanzieller Art, Geschäftsgeheimnisse oder Informationen, die Datenschutzinteressen beinhalten oder berühren. Zu den vertraulichen Informationen gehören alle Informationen, die mit ‘Vertraulich’ oder ‘Proprietär’ gekennzeichnet sind, Geschäftspläne, Strategien, Prognosen, Analysen, Finanzinformationen, Mitarbeiterinformationen, technologische Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Produkte, technische Daten, Spezifikationen, Dokumentation, Regeln und Verfahren, Methoden, Verträge, Präsentationen, Know-how, Produktpläne, Geschäftsmethoden, Produktfunktionalität, Daten, Kunden, Märkte, Wettbewerbsanalysen, Datenbanken, Formate, Methoden, Anwendungen, Entwicklungen, Erfindungen, Prozesse, Zahlungs-, Liefer- und Prüfverfahren, Entwürfe, Zeichnungen, Algorithmen, Formeln oder Informationen, die sich auf Technik, Marketing oder Finanzen beziehen, sowie alle anderen Informationen, die der Empfänger unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise als vertraulich betrachten sollte.

16.2. Ausschlüsse von der Vertraulichkeit. Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die: (i) dem Empfänger bereits vor ihrem Erhalt bekannt waren (ii) durch Handlungen, die nicht dem Empfänger zuzurechnen sind, öffentlich bekannt sind oder werden (iii) dem Empfänger von einem Dritten offenbart werden, der das Recht hat, eine solche Offenlegung vorzunehmen (iv) vom Empfänger mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Offenlegenden offengelegt werden (v) nachträglich vom Empfänger unabhängig von den hierin erfolgten Offenlegungen und ohne Verwendung oder Zugriff auf vertrauliche Informationen des Offenlegenden entwickelt werden oder (vi) aufgrund von behördlichen Vorschriften oder gerichtlichen Anordnungen offengelegt werden müssen.

16.3. Vertraulichkeitsverpflichtungen. Jede Partei erkennt an, dass bestimmte Informationen, die sie von der anderen Partei erhält, vertrauliche Informationen der anderen Partei sein können. Jede Partei, die vertrauliche Informationen erhält (‘Empfänger’), ist verpflichtet, in Bezug auf die vertraulichen Informationen der Partei, die vertrauliche Informationen offenlegt (‘Offenleger’), das gleiche Maß an Sorgfalt und Schutz walten zu lassen, das sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen walten lässt, jedoch in keinem Fall weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard. Der Empfänger und sein Personal dürfen die Vertraulichen Informationen des Offenlegers nur in dem Umfang nutzen, der zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag erforderlich ist. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen des Offenlegers weder direkt noch indirekt offenlegen, kopieren, verbreiten, wiederveröffentlichen oder Dritten zugänglich machen. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur dann an seine Mitarbeiter weitergeben, wenn diese Mitarbeiter die vertraulichen Informationen kennen müssen, damit der Empfänger seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag erfüllen kann, und diese Mitarbeiter sich schriftlich zur Einhaltung der in diesen Bedingungen enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen verpflichtet haben.

16.4. Unterlassungsanspruch. Jede Partei erkennt an, dass ein Verstoß gegen ihre Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen zu einem weitgehend immateriellen, aber dennoch realen Schaden für die andere Partei führen würde, der nicht durch die Zuerkennung von Schadensersatz behoben werden kann. Dementsprechend gibt eine solche Verletzung der anderen Partei das unmittelbare Recht auf eine gerichtliche Unterlassungsverfügung oder eine andere geeignete Anordnung zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen. Das Recht einer Partei auf Unterlassungsanspruch besteht zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die dieser Partei nach dem Gesetz und nach Billigkeit zur Verfügung stehen. Die Partei, gegen die eine solche Unterlassungsverfügung erlassen wird, hat der anderen Partei alle angemessenen Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, zu erstatten, die ihr bei der Durchsetzung dieser Verpflichtungen entstehen.

 

17. DATENSCHUTZ

17.1. Die Parteien stellen sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes erfolgt.

17.2. Verarbeitet ORdigiNAL personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Leistungen und handelt dabei im Namen und auf Anweisung des Unternehmens, wird ORdigiNAL diese personenbezogenen Daten vertraulich behandeln und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten ergreifen. Das Unternehmen ist damit einverstanden, dass ORdigiNAL bei der Erbringung der Leistungen seine verbundenen Unternehmen als weitere Auftragsverarbeiter und Unterauftragnehmer einsetzt.

17.3. Im Anwendungsbereich der GDPR (General Data Protection Regulation (EU) 2016/679) gilt: Soweit die Nutzung oder Implementierung von ORdigiNAL-Diensten die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ORdigiNAL im Auftrag und nach Weisung des Unternehmens beinhaltet, sind die Parteien verpflichtet, eine gesonderte Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) abzuschließen.

 

18. PRÜFUNGSRECHTE

ORdigiNAL ist berechtigt, die Einhaltung der Anforderungen dieser Bedingungen oder des anwendbaren Vertrages durch das Unternehmen selbst oder durch einen zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten jederzeit nach vorheriger Ankündigung während des regulären Geschäftsbetriebs vor Ort und in einer Weise zu prüfen, die den operativen Betrieb des Unternehmens so wenig wie möglich beeinträchtigt. Im Rahmen eines solchen Audits kann ORdigiNAL auch die Unterlagen und Berichte der Gesellschaft prüfen. Das Unternehmen gewährt ORdigiNAL zu diesem Zweck Zugang zu den relevanten Informationen, Datenbanken, Logfiles und dergleichen und ermöglicht ORdigiNAL oder dem Dritten die Ãœberwachung die Einhaltung dieser Bedingungen und/oder des Vertrages. Der Unternehmer wird ORdigiNAL oder den Dritten nach besten Kräften unterstützen.

 

19. EXPORTKONTROLLE

19.1. Jede Partei hält die Sanktionsregeln in Bezug auf alle Angelegenheiten ein, die mit dem anwendbaren Vertrag zusammenhängen oder sich daraus ergeben, und erklärt sich damit einverstanden, dass sie im Verhältnis zwischen den Parteien allein dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der Sanktionsregeln zu gewährleisten.

19.2. ORdigiNAL wird alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einholen, die zur Einhaltung der Sanktionsregeln erforderlich sind, die für den Export von Lizenzen, Dienstleistungen und Liefergegenständen gelten, die dem Unternehmen im Rahmen eines Vertrags geliefert oder verkauft werden.

19.3. Keine Partei darf in einer Weise handeln oder unterlassen, die die andere Partei zu einem Verstoß gegen die Sanktionsregeln veranlassen würde.

 

20. ANTI-BESTECHUNG UND KORRUPTION

20.1. Die Parteien werden im Zusammenhang mit der Verhandlung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages keine Handlungen begehen, genehmigen oder zulassen, die gegen geltende Anti-Korruptions- oder Anti-Bestechungsgesetze oder -vorschriften verstoßen. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für unzulässige Zahlungen an Amtsträger, Behördenvertreter oder deren Angehörige, Familien oder enge Freunde.

20.2. Die Parteien werden keinem Angestellten, Vertreter oder Dritten, der im Namen der anderen Partei handelt, ein unzulässiges Geschenk oder einen unzulässigen Vorteil, sei es in Form eines Geldbetrages oder eines anderen Vorteils, im Hinblick auf die Verhandlung, den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages anbieten oder gewähren oder von einem Angestellten, Vertreter oder Dritten, der im Namen der anderen Partei handelt, annehmen.

20.3. Jede Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie Kenntnis von oder den Verdacht auf Korruption im Zusammenhang mit der Verhandlung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages erhält.

 

21. GERICHTSSTAND UND GELTENDES RECHT

Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen des Landes / Staates, in dem ORdigiNAL als vertragsschließendes Unternehmen seinen Sitz hat, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Das Übereinkommenn der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf den Vertrag. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte des Landes / Staates, in dem die den Vertrag schließende ORdigiNAL-Gesellschaft ihren Sitz hat, für die Beilegung solcher Streitigkeiten ausschließlich zuständig sind.

 

22. ALLGEMEINES

22.1. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.

22.2. Alle Benachrichtigungen und andere Mitteilungen, die zugestellt oder gegeben werden müssen oder dürfen, müssen schriftlich erfolgen.

22.3. Das Versäumnis von ORdigiNAL, eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung dar und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht, diese Bestimmung später durchzusetzen.

22.4. Alle in diesen Bedingungen enthaltenen Überschriften, Titel oder Absatzbezeichnungen werden nur aus Gründen der Übersichtlichkeit eingefügt und definieren oder erklären in keiner Weise einen Absatz oder eine Bestimmung dieser Bedingungen.

22.5. Nichts in diesen Bedingungen oder einem Vertrag soll eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründen, eine Partei zum Vertreter einer anderen Partei machen oder eine Partei ermächtigen, Verpflichtungen für oder im Namen einer anderen Partei einzugehen oder zu übernehmen.

22.6. Diese Bedingungen stellen zusammen mit den Verträgen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzen alle anderen Vereinbarungen und Absprachen.

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